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Bericht vom Forum mit Prof. Finzen

Bericht zum Psychiatrie-Forum vom 28.04.2010:

Der Wille des psychisch erkrankten Menschen - ignorieren oder respektieren? -

Referent: Prof. Dr. Asmus Finzen

Den dritten und letzten Termin des Braunschweiger Psychiatrieforums eröffnete wieder um Punkt 18 Uhr Dipl.-Soz. Päd. Reinhard Neese-Busch vom hiesigen Verein Der Weg. Er erklärte zunächst den Rahmen des Trialogs als Versuch, psychisch Erkrankte Menschen, deren Angehörige und die sog. Helfenden zum Kennenlernen und Info-Austausch an einen Tisch zubringen. Er stellte die anderen Hauptprotagonisten bei der Organisation des Forums vor, namentlich Frau Rosensträter von der Selbsthilfegruppe der Psychiatrie-Erfahrenen und Frau Wiedermann von den Angehörigen.

Dann wurde das Wort an keinen geringeren als Prof. Dr. Asmus Finzen übergeben, der vielen durch seine Publikationen im Psychiatrie-Verlag als Autor bekannt sein sollte. Auch beschäftigte sich Prof. Finzen mit der Euthanasie im dritten Reich und nahm diesbezüglich einfach nicht hin, dass die Archive lange Zeit geschlossen waren. Nach seiner Zeit als Leitung einer Klinik in Wunstorf und Mitarbeit bei der Psychiatrie-Enquete verschlug es Asmus Finzen 1987 nach Basel in Schweiz.

Herr Finzen erwähnte zuerst die Zunahme von Zwangsbehandlungen, der Forensik und der rechtlichen Betreuung auf der einen Seite, dem zum Beispiel der Wunsch des Patienten gegenüber stehen kann, nicht mit einer Person in Kontakt zu kommen. Den provokativ formulierten Titel seines Vortrages beschrieb Prof Finzen dreist bis strafwürdig, denn die Rechte des Menschen seien einklagbar. Wo zwischen den Interessen bzw. Rechten der aller Beteiligten nicht lösbare Konflikte entstehen, wird Recht gesetzt und die Dinge haben ihre Ordnung. Oft gelte an dem Punkt, wo das Wollen des Patienten dem Schulwissen der Medizin wiederspricht der Satz "Doktor knows best" und auf die Idee, dass Behandlungen verhandelbar sind, komme niemand von den Profis. So gab zum Beispiel Guille Angst beim 125-jährigen Jubiläum der Psychiatrischen Klinik Rheinau zum Besten, das "Menschenrechte nicht immer gut seien für die Psychiatrie". In den USA zum Beispiel ist es möglich, als Patient seine Behandlung abzulehen, Recht zu bekommen und schließlich zu "verrotten". Nach Meinung von Prof. Finzen werden die Patientenrechte in unserer modernen, übertechnisierten und vom Menschen entfernten Gesundheitswesen mißachtet.

Jetzt beschrieb Asmus Finzen die Mißachtungen der Patientenrechte anhand von Beispielen, die er persönlich erlebt hatte. Er beschrieb, wie Pfleger in seinem Beisein bei einem verwandten Komapatienten sich beläufig über das vergangene Wochenende unterhielten und so taten, als wäre die Komapatientin garnicht anwesend. Als die Patienten aus dem Koma erwachte, sollten die Erfolge der Behandlung per Videokamera festgehalten werden, obwohl diese das nicht wünschte.

Eine andere Patientin war nach einem Gehirnschlag nicht gelähmt und wollte zwecks Mobilisation aufstehen, auch unter Inkaufnahme eines Sturzes. Stattdessen bekam sie ein Seitengitter und wurde angebunden. Die Begründung dafür sei gewesen, dass man schlechte Erfahrungen gemacht habe mit gestürzten PatienInnen, die einen dann verklagen. In diesem Fall wurde gegen das Recht auf Selbstbestimmung verstoßen. Die Selbstbestimmung hätte keine Einfluß auf die Behandlung gehabt, Beschwerden sind aufgrund von Hierarchien oft schwierig.

Eine weitere Bekannte von Asmus Finzen befand sich in einer Isolierzelle und wurde – auch nach mehrmaligen Klingeln – nicht auf die Toilette gelassen und erleichterte sich auf entwürdigende Art und Weise in der Isolierzelle. So wurde das zentrale Recht auf den Respekt der Würde angegriffen.

Gesetze regeln fast überall z. B. Zwangsunterbringungen und Isolation oder Fesselung sind an manchen Orten geregelt, an anderen wiederum nicht. Die zentrale Frage ist somit, wie setzt man die Rechte durch und sorgt für deren Gewährleistung. Insgesamt ist eine Verechtlichung eingetreten und die Angst entstanden, verklagt zu werden. In den 90er Jahren wurden dann quasi nach der Devise dokumentiert, dass ein findiger Anwalt nichts finden solle und in der Dokumentationswut hatte man keine Zeit mehr für den Patienten.

Die Doktoren ärgert häufig die Krankheitsuneinsichtigkeit und überall in der Medizin findet ´man sich damit ab, dass Medikamente nicht (mehr) genommen werden oder das sich jemand nicht an Diätvorschriften hält, was Poltiker hingegen häufig über Prämien beeinflußen wollen. In der Psychiatrie wird diese Krankheitsuneinsichtigkeit nicht von den Behandelnden akzeptiert und man greift zur Spritze. Aber hat nicht auch der psychisch erkrankte Mensch nicht auch ein Recht auf Krankheitsuneinsichtigkeit ? Wenn Dritte von Patienten gefährdet werden, dann hängt man das immer an die große Glocke, nicht aber, wenn den Patienten selbst etwas passiert. Eine Gefährdung durch Menschen mit Psychose bei rechtzeitiger Intervention aufgrund gewisser Wahninhalte sind verhinderbar und, wie im richtigen Leben, sind nicht alle Gewalthandlungen verhinderbar.

Sehr hilfreich, aber wenig verbreitet und bekannt ist nach Asmus Finzen der Behandlungsvertrag, bei dem mit einer passenden Klinik festgelegt wird, wie bei Wiederkehr in die Klinik mit der Situation umgegangen wird. Für eine Patientin, die zum Beispiel mit Haloperidol gut zurecht kam und es auch nehmen wollte, aber nicht zum Beispiel mit Zyprexa, konnte eine Zwangsmedikation mit dem anderen Medikament als strafrechtliche Körperverletzung angesehen werden. Die sogenannte Patientenverfügung wird in gesundem Zustand und da zum Beispiel unter Beratung durch den behandelnden Arzt verfaßt. Auch die Bestellung eines Bevollmächtigten macht Sinn, wobei dies idealerweise eine neutrale Person ist, die sich ein Bißchen auskennt. Wird man schlecht behandelt, so sollte man die Dinge anprangern und sich wehren und da war schon mal die Beschwerde beim Minister und dann bei der Landessozialbehörde recht wirkungsvoll.

Zu diesem Zeitpunkt des Vortrages war ca. Eine Stunde vergangen, Herr Neese-Busch übernahm wieder und forderte das Publikum auf, die restlichen 30 Minuten Fragen an den Referenten zu stellen. Auf die Frage nach dem Widerstand der Betroffenen antworte Herr Finzen, dass die Angehörigen sich zusammenschließn sollten und dass PEs meist eine affektive Seite haben wie zum Beispiel eine manisch/depressive Erkrankung. Als richtigen Anlaufpunkt für einen geeigneten Transport in der Presse beschrieb Herr Finzen die konkrete Anprangerung der Mißstände bei Organisationen und Verbänden oder aber die hiesige Braunschweiger Zeitung. Bezüglich des Rechtes auf Uneinsichtigkeit stellte der Referent ab einem Alter von 50 Jahren seine Patienten beratend vor die Frage, ob sie die Medikamente nicht nehmen wollten. Falls sie nicht wollten, dann sagte er: "Mach, was Du willst; wir sehen uns wieder !" Das wiederholte sich solange, bis .... ! Die früher häufig verabreichten Depotmedikamente sind nach A. Finzen nicht der richtige Weg und man müsse versuchen, die Patienten zu überzeugen. Medikamente machten zwar Reha und Psychotherapie möglich, würden jedoch häufig überschätzt.

Es folgten noch Stellungsnahmen und Fragen zu einigen Erfahrungen von Betroffenen, auf die Prof. Finzen versuchte, Rat zu geben. Um 21:32 Uhr dankte Herr Neese-Busch für die Fragen und für den Vortrag, verwies noch auf die hiesige Beschwerdestelle und beendete das Forum für dieses Frühjahr.

Braunschweig, 29.04.2010, Matthias D.


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